Arbeitgeberzuschuss
Arbeitgeberzuschuss: Ihr Chef zahlt rund die Hälfte Ihres Beitrags
Als privat krankenversicherter Arbeitnehmer bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber ähnlich wie als gesetzlich Versicherter einen monatlichen Zuschuss zum Beitrag. Ihr Arbeitgeber bezuschusst Ihre Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, außerdem die Beiträge für ein privates Kranken- oder Krankenhaustagegeld.
Zuschuss auch für Krankenhaustagegeld
Der Arbeitgeber übernimmt rund die Hälfte Ihres privaten Krankenversicherungsbeitrags - bis zu jährlich angepassten Höchstbeträgen, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung richten. Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuss: Ihr privater Krankenversicherungsschutz bietet mindestens die Grundleistungen der gesetzlichen Kassen, also ambulante und stationäre medizinische Versorgung. ( vdabbakw )
