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Zukünftig sollen die Krankenkassen den Patienten eine bestimmtes Krankenhaus vorgeben können. Denn nur wer in das von der Krankenkasse bestimmte Krankenhaus geht kann Geld sparen. Die ersten Schritte in diese Richtung macht die schwarz-gelbe Koalition.
Vorteil für den Patienten
Vorgesehen ist, dass die Eigenbeteiligung der Patienten in Höhe von 10 Euro pro Tag gespart werden kann, wenn sich der Patient in der von der Krankenkasse vorgeschlagenen Klinik behandeln lässt. Es besteht ein Einsparungspotential von bis zu 280 Euro im Jahr, denn die Gebühr für den Patienten ist für maximal 28 Tage zu bezahlen. Die Krankenkassen werden zu dieser Möglichkeit jedoch nicht verpflichtet.
Hintergrund aus Sicht der Krankenkassen
An erster Stelle steht die Steigerung der Qualität der medizinischen Leistungen durch die Krankenhäuser. Gefolgt von der Möglichkeit Einfluss auf die Behandlung der Patienten zu bekommen und im speziellen nur Krankenhäuser auszuwählen bei denen gewisse Standards gegeben sind. Kurzum geht es darum die Kosten für die Krankenkassen zu senken. Die derzeitige Situation sieht vor, dass die Krankenkassen mit allen Krankenhäusern Verträge haben, zukünftig wollen die Krankenkassen dann nur noch Verträge mit bestimmten Krankenhäusern schliessen.
Krankenhäuser nicht erfreut
Nicht positiv erfreut sind hingegen die Krankenhäuser, denn die Krankenkassen würden sich in die Beziehung Patient und Arzt einmischen. Zudem könne es zu Problemen mit dem Datenschutz geben, denn die Patienten müssten die Diagnose den Krankenkassen offenlegen.
Politische Uneinigkeit
Auch auf politischer Ebene gibt es noch Fronten gegen den Vorschlag der schwarz-gelben Koalition. Unter anderem werden Bedenken geäußert, dass es einige Krankenhäuser schließen müssen, die den Qualitätsstandards der Krankenkassen nicht entsprechen.
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Krank im Ausland! Werden Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung auch im Ausland übernommen?
Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt nur dann eine Leistung, wenn sich der Versicherte an einen Arzt wendet, mit dem die gesetzliche Krankenversicherung einen Vertrag geschlossen hat. Daher ist es sehr empfehlenswert eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Jedoch sollte beachtet werden, dass nicht der Preis der Auslandsreisekrankenversicherung das Kaufkriterium sein darf, sondern der Leistungsumfang der entscheidende Faktor ist. Unbedingt beinhaltet sollte der Rücktransport nach Deutschland im Versicherungsschutz beinhaltet sein. Ebenso sollte genau erläutert sein, welche Voraussetzungen zur Kostenübernahme beim Rücktransport vorliegen müssen.
Leistet die private Krankenversicherung im Ausland?
Ob Leistungen von der privaten Krankenversicherung im Ausland übernommen werden hängt vom Vertrag ab. Bei einigen Tarifen von Versicherungsunternehmen besteht kein Versicherungsschutz im Ausland. Jedoch sind in vielen Tarifen Auslandsaufenthalte bis zu 6 Wochen im Versicherungsschutz beinhaltet. Bei manchen Tarifen können dies auch 3 Monate oder sogar bis zu einem Jahre sein. Vor Antritt der Auslandsreise sollte daher unbedingt in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden, ob überhaupt bzw. wie lange der Versicherungsschutz bei einer Auslandsreise im Vertrag beinhaltet ist. Sollte kein Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte im Vertrag vereinbart sein, besteht die Möglichkeit diesen Baustein in den Versicherungsvertrag zu integrieren. Als Alternative kann auch eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.
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Tarife für Männer und Frauen anbieten – sog. Unisex-Tarife. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Verträge, die bereits bestehen.
Die Umstellung der bereits bestehenden Krankenversicherungsverträge – rund 9 Millionen – wird laut Aussage der Versicherungsunternehmen nicht vollzogen. Diese Entscheidung sei bereits gefallen, so der Vorstand des größten deutschen Krankenversicherers. Um die Bestandsverträge umstellen zu können, hätte eine klare Entscheidung bis Ende Januar erfolgen müssen.
Bisher hat sich das Bundesfinanzministerium nicht zur Umsetzung des Unisex-Urteils des Europäischen Gerichtshofs – EuGH – geäußert. Das Bundesfinanzministerium tendiert dazu bei bestehenden Verträgen an den geschlechtsspezifischen Tarifen fest zu halten. Die Umstellung des Bestandes für erhebliche Beitragserhöhungen, speziell für junge Männer bedeuten, die in die private Krankenversicherung günstig eingestiegen sind.
War das Geschlecht ein versicherungsmathematischer Risikofaktor, konnten die Versicherungsunternehmen unterschiedliche Beiträge und Leistungen für Männer und Frauen ausweisen. Frauen zahlen heute erheblich mehr Beitrag als Männer, denn laut statistischen Erhebungen ist die Lebenserwartung von Frauen im Vergleich zu Männern höher. Die EuGH-Richter haben diesen Passus in der EU-Gleichstellungsrichtlinie für unwirksam erklärt.
Die Versicherungsunternehmen dürfen ab dem 21.12.2012 nur noch Verträge der privaten Krankenversicherung anbieten, in denen die Beiträge für Männer und Frauen den gleichen Preis haben.
Das Urteil bewirkt auch, dass Bestandskunden einen Tarifwechsel vornehmen können. Insbesondere für Frauen kann dies mitunter attraktiv sein.
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An der privaten Krankenversicherung wird immer wieder kritisiert. Das derzeitige Krankenversicherungssystem soll durch die Bürgerversicherung ersetzt werden, das ist die Forderung der Kritiker.
Das Erfolgsmodell der privaten Krankenversicherung
Die Fürsprecher der privaten Krankenversicherung halten diese für ein echtes Erfolgsmodell, im Gegensatz dazu sind die Kritiker der privaten Krankenversicherung für deren Abschaffung. Immer öfter fordern diverse Politiker die Zusammenfassung der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung zur Bürgerversicherung. Dadurch soll die Finanzierung des Gesundheitssystems sicher gestellt werden.
Das einheitliche Gesundheitssystem
Die Einführung eines einheitlichen Gesundheitssystem hat auch negative Auswirkungen für die Versorgung des Einzelnen. Dies wird bestätigt durch vergleichbare Gesundheitsmodelle in einigen Nachbarländern. So führte die Vereinheitlichung des Gesundheitssystems zur Verschlechterung der medizinischen Versorgung.
Keine gesetzliche Regelung
Bis dato handelt es sich bei der Bürgerversicherung immer noch um ein Diskussionsthema, das bis jetzt noch zu keiner gesetzlichen Regelung geführt hat. Der PKV-Verband betont, dass die private Krankenversicherung auch für gesetzlich Krankenversicherte erhebliche Vorteile birgt. U.a. profitieren die gesetzlich Krankenversicherten davon, dass die privat Krankenversicherten zum Beispiel für medizinische Geräte in Krankenhäusern oder Arztpraxen aufkommen. Als Folgerung daraus ist, dass bei der Abschaffung der privaten Krankenversicherung die Kosten solcher Art auf die Schultern aller Versicherten verteilt werden muss und damit der Beitrag für alle Versicherten steigen wird.
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Die betriebliche Krankenversicherung (bKV)ist eine besondere Form der privaten Krankenzusatzversicherung – also eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Vorteile der bKV für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die bKV bietet sowohl der Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber wesentliche Vorteile. Für den Arbeitnehmer besonders interessant ist die Möglichkeit damit den Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden bzw. neue Mitarbeiter dadurch zu gewinnen.
Funktion der bKV
Der Arbeitgeber versichert obligatorisch alle Mitarbeiter bzw. eine objektiv definierte Gruppe von Mitarbeitern in der privaten Krankenzusatzversicherung. Zur Auswahl stehen oft mehrere Modelle von Krankenzusatzversicherungen.
Modell der bKV
Bei den Modellen geht es um die Absicherung von Leistungen für Heilpraktiker, Zahnarztleistungen, Krankentagegeld, Sehhilfen oder Reisekrankenversicherungen.
Highlights der bKV
- die Arbeitnehmer sind sofort ohne Wartezeit versichert
- Tarife sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert, daher günstige Beiträge für Arbeitgeber
- der Beitrag ist Sachlohn und somit ggf. steuer- und sozialversicherungsfrei
- die Beiträge zur bKV sind Betriebsausgaben und entspr. Steuerlich absetzbar
Beitragsaufwand zur bKV
Der Beitrag zur bKV wird vom Arbeitgeber übernommen. Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus, kann der Vertrag vom Arbeitnehmer privat fortgeführt werden.
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Die Krankenversicherung lässt sich grundsätzlich in zwei Bereiche untergliedern. Auf der einen Seite die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und auf der anderen Seite die private Krankenversicherung (PKV).
Grundsätzliche Gliederung der Krankenversicherung
Für beide Bereiche gilt, dass im Krankheitsfall der bestmögliche Versicherungsschutz geboten werden soll. Vergleichbar damit ist, dass im Krankheitsfall auch der bestmögliche Arzt gewählt wird um so schnell als möglich wieder gesund zu werden. Um den bestmöglichen Versicherungsschutz zu erhalten werden von vielen Versicherungsunternehmen viele unterschiedliche Modelle angeboten um den gewünschten Versicherungsschutz zu erhalten. Diese Modelle können sehr unterschiedlich in Preis, Leistung und bei den Aufnahmekriterien sein.
Modell der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Das deutsche Sozialversicherungssystem beinhaltet die gesetzliche Krankenversicherung als Bestandteil. Das Ziel der gesetzlichen Krankenversicherung ist den Versicherten im Krankheitsfall vor den finanziellen Folgen zu schützen. Grundsätzlich unterliegen alle Arbeitnehmer der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn diese die Beitragsbemessungsgrenze unterschreiten. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt. Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, haben die Möglichkeit zu wählen, ob sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und sich privat Krankenversichern. Je nach gesetzlicher Krankenversicherung besteht die Möglichkeit unter verschiedenen Modellen zu wählen, wie z.B.: Bonusmodell, Hausarztmodell, usw.. Der Beitragsaufwand richtet sich in der gesetzlichen
Krankenversicherung nach dem Einkommen. Aus diesem Einkommen ist ein prozentualer Anteil für die gesetzlichen Krankenversicherung fällig.
Modell der privaten Krankenversicherung (PKV)
Der Eintritt in die private Krankenversicherung ist für Personen möglich, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Des weiteren bietet sich die private Krankenversicherung für Selbständige, Freiberufler und Beamte an. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung muss für jedes Familienmitglied ein eigenständiger Vertrag in der privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Das Modell der Familienversicherung, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, existiert in der privaten Krankenversicherung nicht. Der Beitragsaufwand in der privaten Krankenversicherung ist vom Einkommen unabhängig und richtet sich nach dem gewählten Tarif, dem Alter der versicherten Person sowie nach dessen Gesundheitszustand.
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so die Bundeskanzlerin Angelika Merkel. Damit lehnt diese die gegenteilige Forderung des Koalitionspartners FDP ab. Der Vizeregierungssprecher Georg Streiter teilte am Freitag mit, dass die Bundeskanzlerin Angelika Merkel nicht die Absicht habe die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro je Quartal abzuschaffen. Zitat. „Im Moment ist das für sie kein Thema.“
Georg Steiter betonte, „dass es der Bundeskanzlerin im Moment darauf ankommt, dass das Geld der Beitragszahler beisammen gehalten wird.“ Die Überschüsse der Sozialkassen in Milliardenhöhe – diese wurden am Vortag bekannt gegeben – ändern nichts an dieser Situation. Erst für das Jahr 2013 ist mit einer Senkung des Beitrages zu rechnen.
Über die Verwendung der Überschüsse der Sozialkassen wird in der Koalition und in der Unionsfraktion heftig diskutiert. Zu weiteren Beitragssenkungen Anfang 2013 forderte der Franktionsvize Michael Fuchs (CDU) in mehreren Zeitungen auf. Jens Spahn (CDU), der Gesundheitsexperte der Unionsfraktion warnte vor einem leichtfertigen Umgang mit dem Finanzpolster.
Für die Abschaffung der Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro je Quartal plädierte die FDP. Daniel Bahr (FDP) – Gesundheitsminister – äußerte sich entsprechend erneut. Jedoch lehnt dieser eine Beitragssenkung in der Krankenversicherung ab.
Das höchste Plus seit über fünf Jahren haben die Sozialkassen erwirtschaftet, Hintergrund hierfür ist die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt.
Auch die Opposition ist neben der FDP ein starker Befürworter für die Abschaffung der Praxisgebühr.
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Die Krankenversicherung ist derzeit in zwei Systeme unterteilt. Das ist die gesetzliche Krankenversicherung, in der ca. 90 Prozent versichert sind.
Der Rest der Versicherten, vor allen Dingen Beamte und gut verdienende Angestellte, sind in der privaten Krankenversicherung versichert.
Die Zweiteilung des Krankenversicherungssystems ist immer mehr umstritten, mittlerweile wird von einer „Zwei-Klassen-Medizin“ gesprochen.
Der Vorstandsvorsitzende einer großen gesetzlichen Krankenkasse will das seit Jahrzehnten bestehende Krankenversicherungssystem radikal reformieren,
damit der Unterschied zwischen gesetzlich Versicherten und privat Versicherten langfristig aufgelöst wird.
Der Gedanke, der sich dahinter verbirgt ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen direkt mit Ärzten und Krankenhäusern verhandeln können.
Ebenso auch Zusatzleistungen anbieten zu können oder mit anderen gesetzlichen Krankenkassen kooperieren zu können.
Einige Gesundheitsexperten erwarten einen Umbruch des Krankenversicherungssystems. Zu den Kritikpunkten gehören, dass Patienten von gesetzlichen
Krankenversicherungen im Vergleich zu Patienten der privaten Krankenversicherungen häufig länger warten müssen, bis diese einen Termin beim Facharzt bekommen.
Zudem erhalten Versicherte von privaten Krankenversicherungen meist medizinische Leistungen, die höherwertig sind.
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Grundsatz zur Zweitmeinung
Lt. Charta der Patientenrechte hat der Patient grundsätzlich das Recht, den Arzt sowie das Krankenhaus frei
zu wählen und zu wechseln. Eine ärztliche Zweitmeinung kann durch den Patienten eingeholt werden.
Hierbei geht es darum, dass die Souveränität des Patienten erhalten bleibt und auch das Urteil des Arztes
in Frage gestellt werden darf.
Kostenfaktor der Zweitmeinung
Im Regelfall entstehen bei der Einholung einer Zweitmeinung bei private Krankenversicherten für den Patienten keine weiteren Kosten.
Bei gesetzliche Krankenversicherten wird meist die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro fällig. Dies kann aber durch eine
Überweisung des Hausarztes vermieden werden. Eine Überweisung von Facharzt zu Facharzt ist nicht möglich, außer der Arzt
des gleichen Fachgebietes bietet besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden.
Arztberichte und Unterlagen
Um doppelte Untersuchungen zu vermeiden sollte für die Zweitmeinung die Arztberichte, Röntgenaufnahmen und Blutwerte,
falls vorhanden, mitgebracht werden. Selbstverständlich sollte der erste Arzt dem zweiten Arzt sämtliche
Unterlagen zur Verfügung stellen. Lt. Charta für Patienten heißt es, das die Behandlungsunterlagen dem mitbehandelnden
Arzt zu übergeben sind. Auf die Originalunterlagen hat der Patient keinen rechtlichen Anspruch, jedoch auf entsprechende
Kopien, die Kosten dieser sind vom Patienten zu tragen. Die Röntgenverordnung regelt, dass Röntgenaufnahmen herausgegeben
werden müssen, auch nur leihweise.
Angebote zum Einholen der Zweitmeinung
Die kassenzahnärztliche Vereinigung sowie viele gesetzliche Krankenkassen bieten den Patienten kostenlose Angebote
zum Einholen einer Zweitmeinung. Lt. Statistik wurden in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt 500 Zweitmeinungen für den
Bereich Rückenerkrankungen eingeholt. Ergebnis dieser zweiten Meinung war, dass zu rund 85 % der geplanten Operationen
abgeraten wurde. Das Portal Vorsicht Operation, spezialisiert auf Zweitmeinungen hat festgestellt, dass oft zu häufig und
auch zu früh operiert wird. Hinter diesem Portal stehen bekannte Chirurgen, die Zweitgutachten erstellen. Aufgrund von rund
80 Zweitgutachten für den Bereich Knieoperationen kann festgestellt werden, dass bei rund zwei Drittel keine Operation
erforderlich war.
Empfehlung
Neben den kostenlosen Angeboten der Krankenkassen kann bei der Suche nach kompetenter Zweitberatung auf Unabhängige Patientenberatung
Deutschland zurückgegriffen werden.
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Ein CDU-Gesundheitsexperte stellt eine Forderung: Öffnung der privaten Krankenversicherung für alle Bürger. Jedoch gibt es schon starke Proteste der Schwesterpartei sowie vom Verband der privaten Krankenversicherungen gegen diese Forderung.
Erneut sorgt der CDU-Gesundheitsexperte für Diskussionen in der Gesundheitspolitik. Vor knapp einem Jahr forderte dieser das Zweibettzimmer für alle Krankenhauspatienten. Nach Auffassung des o.g. ist es an der Zeit die private Krankenversicherung zu reformieren. U.a. sollen nicht nur Selbständige, Beamte und Gutverdienende in die private Krankenversicherung eintreten können, sondern alle Bürger. Diese Regelung sei nicht mehr zeitgemäß.
Die Kritik ließ nicht lange auf sich warten, auch aus den Reihen der Schwesterpartei. Diese sei absolut dagegen die private Krankenversicherung abzuschaffen. Dies betonte der Fraktionsvizevorsitzende der CSU. Über die Zukunft der privaten Krankenversicherung wollen die Gesundheitspolitiker der Union bei ihrer Klausurtagung beraten.
Seitens des PKV-Verbandes wurde die Forderung ebenso kritisiert und darauf hingewiesen, dass sich das Gesundheitssystem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung bewährt hat. Auf die Rücklagen der PKV von rund 170 Milliarden Euro wurde hingewiesen und auch darauf, dass die PKV auf den demografischen Wandel der Gesellschaft vorbereitet ist.
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Beim Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die Pflichtversicherung für Studenten ist ein wesentlicher Punkt zu beachten. Zum Wechseltermin muss der bestehende Vertrag bei der privaten Krankenversicherung schriftlich gekündigt werden. Der alleinige Nachweis der Mitgliedschaft bei der Pflichtversicherung für Studenten ist nicht ausreichend. Auch die Mitteilung der Pflichtversicherung für Studenten an die private Krankenversicherung reicht nicht aus.
Die Formalität der schriftlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses an die private Krankenversicherung ist einzuhalten.
Eine junge Frau musste leider die Erfahrung machen, dass durch das Versäumnis der schriftlichen Kündigung der privaten Krankenversicherung die Beitragszahlungspflicht an die private Krankenversicherung bestehen bleibt. Eine rückwirkende Kündigung der privaten Krankenversicherung ist nur innerhalb von 3 Monaten nach Einritt der Versicherungspflicht möglich. Dies wird auch durch ein Urteil des Dortmunder Landgerichtes bestätigt. Eine zu spät erfolgte Kündigung hat eine weitaus fatalere Auswirkung. Der Anspruch an die private Krankenversicherung auf Rückzahlung der bezahlten Beiträge seit Versicherungspflicht und Eintritt in die Pflichtversicherung für Studenten besteht nicht.
Das Resultat daraus ist, die Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung an die private Krankenversicherung stellt keine Kündigung dar. Die Mitgliedsbescheinigung dient nur als Nachweis, das die Versicherungspflicht erfüllt ist.
Die Empfehlung lautet daher, wenn eine bestehender Krankenversicherungsvertrag, bei einem Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die Pflichtversicherung für Studenten erfolgen soll, ist die schriftliche Kündigung des bestehenden Versicherungsvertrages an die private Krankenversicherung unerlässlich.
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Ist ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung sinnvoll? Das fragen sich viele Wechselwillige. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die derzeitigen Presseveröffentlichungen äußerst negativ sind. Jedoch gibt es sehr entscheidende Argumente, die dafür sprechen aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu wechseln:
Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem sogenannten Solidaritätsprinzip. Eingeführt wurde dieses durch Otto von Bismarck. Dieses Solidaritätsprinz besagt, dass sich der Anspruch auf Leistung im Regelfall nach der Bedürftigkeit richtet und nicht nach dem Risiko des Individuums. Ganz kurz zusammen gefasst, lässt sich das Solidaritätsprinz - auch Solidarprinzip genannt - mit der Aussage "Einer für alle, alle für einen" ausdrücken. Die Folgerung aus diesem Prinzip ist, dass die Jüngeren durch ihre Beiträge die Älteren mitfinanzieren. Aufgrund des demografischen Wandels müssen immer mehr Jüngere einen Älteren mitfinanzieren. Das Ergebnis daraus wird sein, dass die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen werden. Aus Expertensicht wird sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung im Laufe der Zeit auf 22 Prozent und mehr belaufen.
Ganz anders sieht es in der privaten Krankenversicherung aus. Jeder einzelne baut sich seinen eigenen Kapitalstock auf - die sogenannten Altersrückstellungen. Auch das Solidaritätsprinzip gilt in der privaten Krankenversicherung nicht. Der Beitrag richtet sich nach verschiedenen Merkmalen. Dazu zählen u.a. das Alter, das Geschlecht, der eigene Gesundheitszustand und die Art der Tarifkombination. Zum Punkt Tarifkombination ist zu bemerken, dass jeder privat Krankenversicherte sich seinen gewünschten Versicherungsumfang fast frei kreieren kann. Das soll heißen, wird ein Einbettzimmer im Krankenhaus gewünscht, ist dies durch den entsprechenden Tarifbaustein möglich. Dies ist nur ein Beispiel von vielen Möglichkeiten in der privaten Krankenversicherung. Neben dem Bereich des Krankenhauses gibt es weitere Bausteine in der privaten Krankenversicherung. Darunter fallen der Bereich ambulant, stationär - wie bereits erwähnt -, Zahnarzt, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Pflegepflichtversicherung und nicht zu vergessen der Bereich Altersentlastungsbetrag.
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Die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Ein bekannte Unternehmensberatung hat errechnet, dass spätestens 2014 den gesetzlichen Krankenversicherungen wieder Defizite drohen. Dies hat zur Folge, dass den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen hohe Zusatzbeiträge drohen.
Die Finanzreserve der gesetzlichen Krankenversicherungen belaufen sich auf derzeit 8,6 Milliarden Euro. Dieser Überschuss des Gesundheitsfonds soll sich 2013 um 50 % reduzieren, und im Jahr 2014 soll daraus bereits ein Defizit von rund 1 Milliarde Euro sein. Voraussetzung für diese Berechnung ist, dass die gesetzliche vorgeschriebene Liquiditätsreserve unberührt bleibt.
Die Folgerung für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein durchschnittlicher monatlicher Zusatzbeitrag in Höhe von 15,50 Euro.
Der wesentliche Grund für diese Misere ist relativ einfach; Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen können die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr decken. Die Berechnungen der Unternehmensberatung ergeben, dass die Kosten für Arzthonorare, Medikamente sowie Krankenhausleistungen um jährlich 3,9 % steigen werden, im Gegensatz zu den Einnahmen, die lediglich um 1,4 % steigen werden. Grundlage der Annahmen sind die Eckwerte des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherungen. Das neue Ärztegesetz wurde bei der Berechnung noch nicht berücksichtigt, diese würde die Zahlen weiter negativ beeinflussen.
Obwohl ein Loch von Milliarden droht, beschäftigt sich die Politik mit der Verteilung des derzeitigen Überschusses. Die Senkung des Beitragssatzes steht neben der Senkung des Steuerzuschusses zum Gesundheitsfonds zur Dispositio
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Die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Grundsätzliche ist die Rückkehr nur dann möglich, wenn die Versicherungspflicht wieder besteht. Bei Selbständigen ist das der Fall, wenn diese wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln, das Bruttojahreseinkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und wenn diese jünger als 55 Jahre sind.
Angestellte, die privat krankenversichert sind, gilt folgendes: Das Bruttojahreseinkommen muss dauerhaft - hier gilt ein Zeitraum von mindestens 1 Jahr - unter die Beitragsbemessungsgrenze sinken und das Alter von 55 Jahren darf nicht überschritten sein.
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Rahmen der Familienversicherung auch möglich. Jedoch nur, wenn das Einkommen unter 375 Euro monatlich liegt. Die Altersgrenze vom 55. Lebensjahr gilt hier nicht.
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In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der monatliche Beitrag nach dem Einkommen. Dies ist ein prozentualer Beitrag, der von der Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt ist. Zusätzlich wird bei jedem Arztbesuch eine Praxisgebühr von 10 Euro je Quartal fällig. Die Bezahlung der medizinischen Leistungen erfolgt vereinfacht über die Chipkarte, die bei der Krankenversicherungskarte integriert ist.
Im Gegensatz hierzu steht die private Krankenversicherung. Der Beitragsaufwand richtet sich hierbei nicht nach dem Einkommen. Zur Beitragskalkulation sind die Tarife, das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand sowie das Geschlecht die ausschlaggebenden Faktoren. Eine Änderung hierzu wird es im Dezember 2012 geben. Ab diesem Zeitpunkt werden auch geschlechtsneutrale Tarife angeboten. Die Rechnungsstellung erfolgt vom Arzt direkt an den Versicherten. Dieser muss die Rechnung bei seiner Krankenversicherung einreichen und erhält, je nach Tarif, die Kosten anteilig erstattet. Die Praxisgebühr fällt nicht an sowie eine Zuzahlung bei Medikamenten entfällt.
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Wer kann sich privat krankenversichern?
Jeder dessen Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt kann sich privat krankenversichern. Zudem
können sich auch Selbständige, Beamte, Studenten und Rentner privat krankenversichern.
Gibt es Leistungsunterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung?
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip. Grundlage hierbei sind Verträge
zwischen Ärzten und den gesetzlichen Krankenversicherern die medizinische Leistungen nach folgenden
Punkten regeln: Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.
In der privaten Krankenversicherung hat der Versichert die Wahl unter tausenden von Tarifen. Den gewünschten
Versicherungsschutz kann sich der Versicherte selbst zusammenstellen. Im Leistungsbereich ist der Arzt nicht an
wirtschaftliche Überlegungen gebunden, lediglich an die Notwendigkeit.
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Die Rechte von privat Krankenversicherten sollen künftig gestärkt werden, so sieht es ein Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Danach soll der Versicherte einen Anspruch auf Auskunft gegen das Versicherungsunternehmen haben ob Kosten für eine Behandlung übernommen werden oder nicht übernommen werden. Hierbei geht es um Behandlungskosten die eine Höhe von 3000 Euro übersteigen. Grundlage hierfür ist ein Heil- und Kostenplan. Dieser erläutert die Kosten für die Behandlung; die Versicherten können dann die Entscheidung treffen, ob die Behandlung vorgenommen wird oder nicht. Vielfach spricht eine Hohe Selbstbeteiligung gegen die Behandlung, da diese oft nicht von den Versicherten bezahlt werden kann. Üblicherweise beginnen Ärzte und Krankenhäuser erst mit der Behandlung des Patienten - außer es besteht eine lebensbedrohliche Situation - wenn die Frage nach der Kostenübernahme geklärt ist.
Verlängerung der Kündigungsfrist
Ebenso soll künftig das Kündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung auf zwei Monate ausgedehnt werden. Derzeit
besteht die Möglichkeit das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von einem Monat nach der Beitragserhöhung
zu beenden. Folgerung daraus ist, dass die Kündigung bis zu zwei Monate nach der Beitragserhöhung erfolgen kann.
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Der Gesetzgeber hat die steuerliche Absetzbarkeit der Krankenversicherung geändert. Jährlich können bis zu 2800 Euro an Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, bei Selbständigen, steuerlich abgesetzt werden. Der Höchstbetrag von 1900 Euro gilt für alle anderen Steuerzahler. Auch Beiträge zur Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung können abgesetzt werden. Der absetzbare Höchstbetrag für Selbständige liegt somit 400 Euro höher als in den Vorjahren. Vollständig steuerlich abgesetzt können die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung dann, wenn diese die Höchstsätze übersteigen. Diese Regelung bezieht sich nicht auf den vollen Beitrag, sondern auf den Beitrag, der dem der Basisversicherung entspricht. Zusatzleistungen, wie Zweibettzimmer, Heilpraktikerleistungen oder ähnliches werden nicht angerechnet uns sind somit nicht ansetzbar.
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Alle Anbieter von Privaten Krankenversicherungen müssen ab Dezember 2012 einheitliche Tarife für Männer und Frauen anbieten. Diese sogenannten Unisextarife oder auch Universaltarife genannt gelten nur für Neukunden. Für Bestandskunden gelten die neuen Universaltarife nicht und es bleiben die alten Vereinbarungen weiterhin bestehen. Der Wechsel in die neuen Universaltarife ab Dezember 2012 ist möglich und auch gesetzlich verankert. Für Frauen kann sich der Wechsel in den neuen Tarif durchaus lohnen. Denn die Beiträge basieren auf geschlechtsneutralen Berechnungsmethoden; so sieht es der Gesetzgeber vor. Daraus resultiert, dass der Beitragsaufwand für Frauen im Vergleich zu den geschlechtsspezifischen Tarifen geringer und der Beitragsaufwand für Männer höher ausfallen wird. Sehr große Einsparungsmöglichkeiten werden sich leider jedoch nicht ergeben.
Unterschiede zwischen PKV und GKV
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