Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsbemessungsgrenze regelt Höchstbeitrag zur Gesetzlichen
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich in Prozent Ihres monatlichen Bruttogehalts. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 15,5 Prozent. Davon tragen Sie als Arbeitnehmer gut die Hälfte, den Rest übernimmt Ihr Arbeitgeber.
Gesetzliche Krankenkassenbeiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, auch wenn Ihr tatsächliches Einkommen diese Grenze übersteigt. Darüber liegende Einkünfte bleiben krankenversicherungsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 3.937,50 Euro im Monat (Stand 2013), entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung wird sie jährlich neu festgelegt.
