Belegeinreichung
Als Privatpatient müssen Sie nicht unbedingt in Vorleistung gehen. Reichen Sie Ihre Kostenbelege umgehend bei Ihrem Krankenversicherer im Original ein und nach Erstatttung dieser Rechnungen begleichen Sie dann Ihren Arzt.
Häufig erhalten Sie die Rechnung über eine privatärztliche / Abrechnungsstellen . Diese Abrechnungsstelle übernimmt den Honorareinzug für Ihren Arzt.
VDABBAKW_4465 23.02.2012-10:40:13
