Pflegeversicherung
Pflegeversicherung für alle privat Krankenversicherten
Die Pflegeversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben - als privat Krankenversicherter sind Sie Pflichtmitglied in der privaten Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung für privat Krankenversicherte erbringt die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Pflegeversicherung: Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit bekommen Sie feste Zuschüsse zur häuslichen Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst oder zu den Betreuungskosten im Pflegeheim.
Mit einer Pflege-Zusatzversicherung für finanzielle Sicherheit im Alter sorgen
Oft reichen die Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung nicht aus, wenn Sie eine komfortable Betreuung im Alter wollen. Ein gutes Pflegeheim kostet leicht 4.000 Euro im Monat, selbst bei höchster Pflegstufe übernimmt die Pflegeversicherung aber nur rund 1.400 Euro. Die Differenz tragen Sie aus eigener Tasche, im Ernstfall müssen sogar Ihre Kinder für Ihre Pflege zahlen. Sichern Sie deshalb das Kostenrisiko einer Pflegebedürftigkeit im Alter mit einer privaten Pflegezusatzversicherung ab. ( vdabbakw )
Sie entscheiden: Pflegetagegeld, Pflegerente oder Pflegekostenabsicherung
Die private Pflegezusatzversicherung bekommen Sie in drei Varianten: Als Pflegetagegeld, als Pflegerente oder als Pflegekostenversicherung. Das Pflegetagegeld wird bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit zur freien Verfügung ausgezahlt, unabhängig davon, ob Sie zuhause oder in einem Heim gepflegt werden. Die Pflegekostenversicherung erstattet zum vereinbarten Prozentsatz oder Höchstbetrag die tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Die Pflegerente zahlt Ihnen monatlich einen festen Betrag, wenn Sie pflegebedürftig werden.
