Versicherungspflichtgrenze
Als Gutverdiener können Sie in die Private wechseln
Wenn Sie beruflich selbstständig sind oder als Beamter Anspruch auf Beihilfe durch Ihren Dienstherrn haben, dürfen Sie sich unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens privat krankenversichern. Als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer müssen Sie nur solange Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, wie Ihr regelmäßiges Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt.
Versicherungspflichtgrenze wird jährlich angepasst
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung jährlich neu festgelegt. In 2013 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei einem Jahreseinkommen von 52.200 Euro (entspricht 4.350 Euro im Monat). Seit 01.2011 müssen Sie nur ein Jahr lang oberhalb dieser Versicherungspflichtgrenze verdient haben, um auch als Arbeitnehmer aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Die bisherige 3 Jahresregel wurde aufgehoben.( vdabbakw )
