Versicherungspflichtgrenze
Als Gutverdiener können Sie in die Private wechseln
Wenn Sie beruflich selbstständig sind oder als Beamter Anspruch auf Beihilfe durch Ihren Dienstherrn haben, dürfen Sie sich unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens privat krankenversichern. Als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer müssen Sie nur solange Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, wie Ihr regelmäßiges Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt.
Versicherungspflichtgrenze wird jährlich angepasst
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung jährlich neu festgelegt. In 2010 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei einem Jahreseinkommen von 49.950 Euro (entspricht 4.162,50 Euro im Monat). Wenn Sie mindestens drei Jahre lang oberhalb dieser Versicherungspflichtgrenze verdient haben, dürfen Sie auch als Arbeitnehmer aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.
